Die Zeiterfassung eines Arbeitsauftrages erfolgt unter Angabe einer Tätigkeit. Gängige Tätigkeiten sind beispielsweise An- und Abfahrt, Rüstzeit, Arbeitszeit oder Wartezeit. Über das Abrechenbar kann gekennzeichnet werden, ob diese Tätigkeit in der Regel abrechenbar ist oder nicht. Im Einzelfall kann pro Auftrag entschieden werden, ob eine Leistung anrechenbar ist oder nicht. Diese Einstellung dient somit nur als Vorgabe.
Darüber hinaus besteht an dieser Stelle die Möglichkeit der Tätigkeit einen Standardartikel für die Abrechnung zuzuordnen. Sofern dem Mitarbeiter kein abweichender Artikel in der Mitarbeitertätigkeitsmatrix zugeordnet ist, wird der hier hinterlegte Artikel bei der Generierung von Positionen in Arbeitsaufträgen verwendet. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Tätigkeit im Arbeitsauftrag als anrechenbar gekennzeichnet worden ist.
Feld | Beschreibung |
---|---|
Bezeichnung | Bezeichnung der entsprechenden Tätigkeit. |
Abrechenbar | Wenn ausgewählt, ist diese Tätigkeit abrechenbar. |
Artikel Nr. & Bezeichnung | Zuordnung zum Artikel der Tätigkeit. |